Schulelternrat und weitere Gremien

SER-Vorsitzende: Herr Wessner SER-Stellvertreterin: Frau Benten-Sanders

Klassenelternschaft

Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schüler*innen einer Klasse. Bei Abstimmungen und Wahlen haben beide Elternteile pro Kind jedoch nur eine Stimme. Jede Klassenelternschaft wählt für jeweils zwei Schuljahre ihre*n Vorsitzende*n und stellvertretende*n Vorsitzende*n. Diese*r sollen mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung einladen und die Eltern gegenüber der Schule und im Schulelternrat vertreten. Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehört die Vorbereitung und Leitung der Elternversammlungen der Klasse, die Teilnahme an den Schulelternratssitzungen und die regelmäßige Absprache mit der Klassenlehrkraft (falls notwendig). 

Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Elternvertreter*nnen für die Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz tritt einmal pro Schulhalbjahr als sog. Zeugniskonferenz zusammen, in der die Lehrkräfte der Klasse die Zensuren und Kopfnoten der Schüler*innen bekannt geben und ggf. beraten. Hier haben Elternvertreter kein Stimmrecht. Des Weiteren können Klassenkonferenzen über Angelegenheiten der Klasse oder einzelne Schüler*innen entscheiden. In diesen Klassenkonferenzen haben die Eltern Stimmrecht.

Egal in welchem Gremien Eltern mitwirken. Die Gewählten setzen sich für die Interessen aller Eltern ein. Für Dinge, die das eigene Kind angehen, ist der Elternsprechtag oder andere Beratungen da. Hier muss man sorgfältig unterscheiden.

Schulelternrat (SER)

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Er tagt in der Regel ein bis zweimal pro Jahr. In den Sitzungen des Schulelternrats können alle Themen besprochen werden, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern*innen gehören allerdings nicht dazu.
Der SER wählt für zwei Schuljahre den/die Vorsitzende/n und seinen/ seine Stellvertreter*in. Dem /der Vorsitzenden des SER hat vor allem folgende Aufgaben: Er / sie beruft die Sitzungen des SER ein und leitet diese. Er / sie führt die Beschlüsse des SER durch. Er /sie führt regelmäßig Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten in der Schule und des Unterrichtes und informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben. Dabei unterstützt die Mitglieder des SER bei ihrer Arbeit. Er /sie vertritt somit die Elternschaft der Schule nach innen und außen. Bei der Vielzahl von Aufgaben ist es ratsam, dass der / die Vorsitzende aktiv von dem/ der Stellvertreter*in bei der Arbeit unterstützt wird. Üblicherweise ist die Schulleitung anwesend, um die Elternschaft zu informieren und Auskunft über Schulbelange zu geben.

Im Schulelternrat werden die Mitglieder der weiteren Gremien gewählt:

  • Schulvorstand: drei Mitglieder, drei Stellvertreter*innen
  • Gesamtkonferenz: sechs Mitglieder, drei Stellvertreter*innen
  • Fachkonferenz: für jede ein Mitglied, ein Stellvertreter*in (derzeit jeweils 22)
  • Stadt- und Kreiselternrat: ein Mitglied, ein Stellvertreter*in

Schulvorstand

Im Schulvorstand arbeiten die Schulleiterin, fünf gewählte Lehrkräfte und jeweils drei gewählte Eltern- und Schülervertreter*innen gemeinsam, um die Schule weiterzuentwickeln und die Qualität der Arbeit zu verbessern. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

Gesamtkonferenz (Geko)

Der Gesamtkonferenz  gehören neben allen Lehrkräften und weiteren Mitarbeiter*innen, auch jeweils sechs stimmberechtigte Eltern- und Schülervertreter*innen an. Sie wird durch die Schulleitung (Vorsitz) einberufen. Des Weiteren dient die Geko der gegenseitigen Information aller Beteiligten.

Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

Fachkonferenzen

Die gewählten Elternvertreter*innen für die Fachkonferenzen (für alle Fächer, z.B. Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Religion, Sport, Kunst, etc.) tagen in der Regel ein- bis zweimal im Schuljahr. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die den jeweiligen Fachbereich betreffen z.B. über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Kerncurricula, Leistungsbewertung sowie die Einführung von Schulbüchern.

Stadt- und Kreiselternrat

Der Stadt- bzw. Kreiselternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen der jeweiligen Stadt bzw. Landkreis von Bedeutung sind. Dabei haben die jeweiligen Schulträger die für die Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Die Kreiselternräte wählen getrennt nach den jeweiligen Schulformen ihre Mitglieder für den Landeselternrat Niedersachsen. Die ist als Vertretung beim Niedersächsischen Kultusministerium verortet.

 

Weitere Informationen:

Landeselternrat Niedersachsen unter https://www.ler-nds.de

Niedersächsischen Kultusministeriums: Hinweise zur Elternmitwirkung