Pflicht zur Selbstestung

1. Testpflicht

  • Ab sofort sind die Selbsttestungen für Schüler*innen und Beschäftigte nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend. Die Kinder testen sich unter Anleitung durch die Eltern zu Hause. Das erhöht die Sicherheit im Präsenzunterricht, Infektionen werden schneller erkennbar.  
  • Seit April 2021 darf die Schule, an den Testtagen, nur noch mit einer schriftlichen Bestätigung über ein negatives Testergebnis betreten werden (vorbehaltlich der rechtzeitigen Lieferung).

2.  Festgelegte Testtage

  • Die Schüler*innen testen sich dreimal wöchentlich zu Hause vor dem Unterricht (zu Schulbeginn die ersten sieben Tage).
  • Die Testtage sind meist Montag, Mittwoch, Freitag. Abweichungen aufgrund von Feiertagen etc. sind möglich.

Hier kurze Videos, die zeigen, wie man den Selbsttest (Nasentest und Spucktest) durchführt (zudem haben die Schüler*innen eine Anleitung per E-Mail erhalten). Die Herstellerangaben bleiben jedoch bindend, so dass die Videos davon abweichen können. Alle Videos wurden nicht von uns aufgenommen. Somit besteht keine Garantie. Bei weiteren Frgen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Autoren:

3.  An den Testtagen ist das Bestätigungsschreiben der Eltern die Zulassungsvoraussetzung „Eintrittskarte“ zum Unterricht

  • Die Schüler*innen müssen an den Testtagen des Präsenzunterrichts das Formular der Schule (schriftliche Bestätigung) über ein negatives Testergebnis und die Testkassette in einer Plastiktüte bereithalten, um am Unterricht teilnehmen zu können. Dazu gibt es mit dem Selbsttest die Formulare mit. Am testfreien Tag ist das nicht möglich.

4. Anlassbezogene intensivierte Testung (ABIT)

  • Wenn es aber einen positiven Test (Selbst-,Schnell- oder PRCTest) in der Klasse/ Lerngruppe gibt, testen sich alle Mitschüler*innen dieser Klasse/ Lerngruppe – auch die Geimpften und Genesenen – an fünf Schultagen zu Hause. Die Tests dafür gibt es von der Schule.
  • Schüler*innen, die keine Symptome haben und negativ getestet sind, können im Präsenzunterricht bleiben und müssen nicht in Quarantäne. Im Einzelfall entscheidet das Gesundheitsamt.

5.  Was tun, wenn das Testergebnis positiv ist?

  • Bei positivem Testergebnis informieren Sie die Schulleitung und das Gesundheitsamt, Sie müssen dann einen Termin bei einem Arzt oder Testzentrum für einen PCR-Test machen, um den Verdacht auf eine Infektion abzuklären. Ihr Kind darf nicht in die Schule kommen.

6.  Was tun bei ungültigem Testergebnis?

  • Kontaktieren Sie die Schule, wir besprechen eine individuelle Lösung mit Ihnen.

  

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